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Die Arbeitsgemeinschaft
Therapie (www.ag-therapie.de) ist ein Zusammenschluss von 35 Kliniken und über
20 Drogenberatungen in und um Nordrhein-Westfalen.
Als Arbeitsgemeinschaft
Therapie sind wir sehr beunruhigt über
die Veröffentlichungen zur
Vorratsdatenspeicherung und zu den geplanten Online-Durchsuchungen
von Computern.
Wenn es
darum geht, Schaden durch die neuen Befugnisse für Behörden
zu vermeiden, wird in der Öffentlichkeit immer wieder davon
gesprochen, dass Rechtsanwälte, Ärzte,
Geistliche und Abgeordnete besonders geschützt werden könnten.
Es ist zweifellos genauso wichtig, die Mitarbeiter der Drogenhilfe zu
schützen.
In §
53 der Strafprozessordnung ist das besondere Schweigerecht von
Drogenberatern geregelt; die gesellschaftspolitische Bedeutung von
Drogenberatung kommt unter anderem deutlich in §§
35, 36 des Betäubungsmittelgesetzes (“Therapie statt Strafe”)
zum Ausdruck.
Drogenhilfe
hilft unzweifelhaft Kriminalität
zu vermeiden und Straftäter wieder auf einen gesetzeskonformen
Weg zu bringen. Wegen der besonderen Dynamik von
Abhängigkeitserkrankenungen ist dafür
aber unbedingt ein ungestörtes Vertrauensverhältnis des
Abhängigen
zum Hilfesystem notwendig.
Ein
solches Vertrauen würde
nachhaltig durch Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen
bei Beratungsstellen und Beratern gefährdet.
Müssten Menschen
befürchten, dass sie in
Verdacht geraten, weil sie eine Drogenberatung anrufen oder mit
Beratern in Kontakt stehen, so würde
dies eine sinnvolle Arbeit unmöglich machen.
So
bitten wir Sie eindringlich, darauf hinzuwirken, Drogenberater als
anerkannte Berufsgeheimnistrâger von Vorratsdatenspeicherung und
Online-Durchsuchungen auszunehmen.
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