Blitzlicht

Einfach drauflos lesen, auch wenns komisch ausschaut!
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Resolution Vorratsdatenspeicherung | Drucken |  E-Mail

Die Arbeitsgemeinschaft Therapie (www.ag-therapie.de) ist ein Zusammenschluss von 35 Kliniken und über 20 Drogenberatungen in und um Nordrhein-Westfalen.

Als Arbeitsgemeinschaft Therapie sind wir sehr beunruhigt über die Veröffentlichungen zur Vorratsdatenspeicherung und zu den geplanten Online-Durchsuchungen von Computern.

Wenn es darum geht, Schaden durch die neuen Befugnisse für Behörden zu vermeiden, wird in der Öffentlichkeit immer wieder davon gesprochen, dass Rechtsanwälte, Ärzte, Geistliche und Abgeordnete besonders geschützt werden könnten. Es ist zweifellos genauso wichtig, die Mitarbeiter der Drogenhilfe zu schützen.

In § 53 der Strafprozessordnung ist das besondere Schweigerecht von Drogenberatern geregelt; die gesellschaftspolitische Bedeutung von Drogenberatung kommt unter anderem deutlich in §§ 35, 36 des Betäubungsmittelgesetzes (“Therapie statt Strafe”) zum Ausdruck.

Drogenhilfe hilft unzweifelhaft Kriminalität zu vermeiden und Straftäter wieder auf einen gesetzeskonformen Weg zu bringen. Wegen der besonderen Dynamik von Abhängigkeitserkrankenungen ist dafür aber unbedingt ein ungestörtes Vertrauensverhältnis des Abhängigen zum Hilfesystem notwendig.

Ein solches Vertrauen würde nachhaltig durch Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen bei Beratungsstellen und Beratern gefährdet. Müssten Menschen befürchten, dass sie in Verdacht geraten, weil sie eine Drogenberatung anrufen oder mit Beratern in Kontakt stehen, so würde dies eine sinnvolle Arbeit unmöglich machen.

So bitten wir Sie eindringlich, darauf hinzuwirken, Drogenberater als anerkannte Berufsgeheimnistrâger von Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen auszunehmen.

 

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